Eigentümergeführt - verantwortungsbewusst - flexibel - innovativ.
Die T&M unterstützt Unternehmen und Konzerne seit 1985 im erfolgreichen Telemarketing. Von unserem Hauptstandort Augsburg aus betreuen wir unsere Kunden mit Standorten in Deutschland, Europa und darüber hinaus. Unser Anspruch: höchste Qualität und beste Standards bei größtmöglicher Flexibilität. Unsere langjährigen Geschäftsbeziehungen mit unseren Auftraggebern sind von Vertrauen und gegenseitiger Achtung geprägt.
Wir übernehmen Verantwortung für den Erfolg unserer Auftraggeber und versuchen in jeder Situation, die Kunden unserer Auftraggeber zu glücklicheren Kunden zu machen.
Das ist unser Ziel zu jeder Zeit! Dafür brennen wir und dafür stehen wir, denn wir lieben was wir tun.
Trotz unserer Größe mit mehr als 850 Agenten sind wir agil und setzen auch komplizierte Vorhaben innerhalb kürzester Zeit um. Egal an welchem Standort wir die Dienstleistung für unsere Kunden erbringen – in Augsburg sind wir Ihr direkter Ansprechpartner für alle Belange und haben stets alles im Blick, denn wir kennen die komplexen Herausforderungen und unsere Prozesse und Systeme sind genau darauf optimiert. Durch unsere zentrale Infrastruktur ist ein effektives Qualitätsmonitoring bis auf die Agentenebene gewährleisten.
Betreuung sehen wir nicht als Kontrolle, sondern als wichtigen Support für unsere Partner. Diese gemeinsame Arbeit sichert die Qualität und die persönliche Beziehung.
T&M Telefonmarketing – Ihr Partner für Ihr Unternehmen
- Seit über 35 Jahren erfolgreich im Telemarketing
- Spezialisierung auf individuellen Kundenservice und Telesales
- Umfassende Inbound- und Outbound-Expertise
- Starke Cross- und Up-Selling-Kompetenzen
- Echtzeit Qualitätsmonitoring für eine gleichbleibend hohe Kommunikationsqualität
- Qualifizierte Partner an verschiedenen Standorten
- Datenschutzkonforme Kundenbetreuung unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben durch DSGVO und BDSG. Datenverarbeitung in Drittstaaten erfolgt unter ständiger Implementierung der aktuellen Rechtsprechung (u.a. Schrems-II-Entscheidung des EuGHs).
- Adressdatensicherheit nach Bankenstandard